Lebenslängliche Haftstrafen, oder sogar die Todesstrafe sind in einigen Ländern der Welt nach wie vor als Strafe für homosexuelle Handlungen vorgesehen. In Deutschland herrscht hier, wie in allen westlichen Industrieländern, zwischenzeitlich eine andere Situation. Schwule und Lesben sind heute gesetzlich nicht mehr benachteiligt und oft auch gesellschaftlich akzeptiert. Die Geschichte der Homosexualität in Deutschland aber genauso traurig, wie in den meisten anderen Ländern. Lange Zeit war es homosexuellen verboten, sich natürlich zu verhalten. Sie konnten ihre Liebe nur im Geheimen ausleben und waren gegenüber den hereosexuellen Bürgern stark benachteiligt.

Der §175

Seit der Mitte des 19. Jahrhunderts wurde in Deutschland gegen Schwule konrkret vorgegangen. Am 15. Mai 1871 wurde schließlich der §175 des Strafgesetzbuches eingeführt.

Die widernatürliche Unzucht, welche zwischen Personen männlichen Geschlechts oder von Menschen mit Thieren begangen wird, ist mit Gefängniß zu bestrafen; auch kann auf Verlust der bürgerlichen Ehrenrechte erkannt werden.

Strafgesetzbuch für das Deutsche Reich vom 15.05.1871 §175

Sexuelle Handlungen zwischen Männern wurde mit Sodomie gleichgesetzt und als widernatürlich bezeichnet. Wie in vielen anderen Ländern wurde auch im Gesetz von 1871 in Deutschland nur Bezug auf Schwule genommen. Die Homosexualität der Frau war zwar strafrechtlich nicht relevant, aber gesellschaftlich genausowenig anerkannt. Die Situation der Frauen war damal allerdings von einer starken Abhängigkeit von Männern geprägt. Bis November 1918 durften Frauen in Deutschland auch nicht an Wahlen teilnehmen.

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Es ist nicht lange her, da hätten sich diese beiden jungen Männer strafbar gemacht

Geschichte des §175 in Deutschland

1935-1969

1935 wurde der §175 erstmals reformiert. Zwischen 1935 und 1969 war Homosexualität weiterhin unter Strafe gestellt. Allerdings wurde die Möglichkeit eingeräumt, die Strafe für unter 21 Jährige auszusetzen. In der DDR wurde der §175 seit 1957 nicht mehr praktisch angewandt. Ostdeutsche Schwule brauchten somit keine Strafverfolgung mehr zu fürchten. Im Westen dauerte diese Entwicklung deutlich länger. 1968 wurde, mit Einführung eines neuen Strafgesetzbuches in der DDR, der §175 ersatzlos gestrichen. Bis 1988 gab es allerdings neue Gesetze, die homosexuelle Handlungen mit Jugendlichen verboten.

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Auch Homosexuelle wurden unter dem Nazi-Regime verfolgt und in Konzentrationslager geschickt

Nazi-Regime

Unter dem Nazi-Regime von 1933 bis 1945 wurde der §175 zusätzlich verschärft. Er kam bereits beim Küssen zur Anwendung. Auch gleichgeschlechtliche „begehrliche Blicke“ waren ausreichend um sich strafbar zu machen. 1941 setzte Hitler die Todesstrafe für Mitglieder von SS und Polizei, die sich homosexuell betätigten, ein. Bei Prozessen wurde zwischen Verführern und Verführten unterschieden und die vermeintlichen Verführer härter bestraft.

1969-1973

1969 und 1970, 25 Jahre nach dem 2. Weltkrieg, folgten weitere Änderungen am §175. Diese Anpassung war die erste wirkliche Änderung des Gesetzes von 1871. 98 Jahre nach seiner Einführung wurde die Homosexualität unter Männern legalisiert. 1970 wurde der Passus „Mit Gefängnis“ durch die konkretere Formulierung „Mit Freiheitsstrafe bis zu 5 Jahren“ ersetzt. Damit wurde eine Obergrenze für das Strafmaß festgelegt. Außerdem wurde auch das Anbieten homosexueller Dienstleistungen, sowie der Mißbrauch von Untergebenen als Straftat definiert. In diesen beiden Fällen war schon der Versuch strafbar. Die große Änderung war aber, dass die „Unzucht“ nur noch dann strafbar war, wenn sie mit einem Mann unter 21 Jahren stattfand.

1973-1994

Mit der Anpassung im November 1973 wurde das Mindestalter auf 18 Jahre gesenkt. Waren bisher homosexuelle Handlungen nur mit Partnern ab 21 Jahren legal, so durfte man ab 1973 auch mit jüngeren Männern schlafen, ohne Angst vor Strafe zu haben. Eine weitere Lockerung war, dass zusätzlich zur Freiheitsstrafe von bis zu 5 Jahren auch die Option zu einer Geldstrafe vorgesehen wurde.

1994-heute

Am 11. Juni 1994 wurde der §175 aus dem Strafgesetzbuch gestrichen. Homosexuelle Handlungen sind damit in Deutschland nicht mehr unter Strafe gestellt.

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Liebe zwischen gleichgeschlechtlichen Partnern ist völlig normal

Gesellschaftliche Akzeptanz

Schwule und Lesben sind heute gesellschaftlich akzeptiert. Websites, wie gay roeal ermöglichen einen offenen Austausch von Schwulen. Vereine, wie der Lesben und Schwulenverband arbeiten offiziell für die Interessen der Homosexuellen in Deutschland. Zahlreiche Prominente stehen zu ihrer sexuellen Orientierung und leben offiziell in gleichgeschlechtlichen Partnerschaften. Elton John, Guido Maria Kretschmer, Hape Kerkeling, oder Guido Westerwelle führen eine Partnerschaft mit ihren männlichen Partnern. Das Zusammenleben hatte allerdings für gleichgeschlechtliche Paare in Deutschland noch lange Nachteile.

Lebenspartnerschaft

Eine Ehe beinhaltet einen Reihe von Rechten und Pflichten. So ist etwas das Erbrecht betroffen, aber auch eine Trennung genau geregelt. Das Adoptieren von Kindern ist für nicht verheiratete Paare unmöglich und das gemeinsame Abschließen von Rechtsgeschäften schwierig und meist mit Nachteilen, gegenüber Ehepaaren verbunden. Eine Ehe zu schließen ist also nicht nur ein emotionales Bekenntnis zum Partner, sondern sichert beide Partner auch ab. Homosexuelle Paare mussten in Deutschland auf diese Sicherheit bis 2001 verzichten. Erst am 15. Februar 2001 wurde das Lebenspartnerschaftsgesetz erlassen.

Eingetragene Partnerschaft

Eine eingetragene Partnerschaft war ein erster Schritt in der Akzeptanz homosexueller Lebensgemeinschaften. Allerdings waren diese Lebensgemeinschaften, oder eingetragene Partnerschaften, in einigen Punkten gegenüber der Ehe benachteiligt. Am 1. Oktober 2017 schließlich, wurde die gleichgeschlechtliche Ehe in Deutschland gesetzlich ermöglicht. Seit diesem Tag ist es möglich eine eingetragene Partnerschaft in eine Ehe umzuwandeln und als lesbisches, oder schwules Paar zu heiraten.

Gesetze und Gesellschaft

Gesetze spiegeln die Moral einer Gesellschaft wieder. Handlungen, die die Gesellschaft nicht akzeptiert, stehen unter Strafe. Dass Homosexualität bis 1994 als Straftat galt, sagt viel über die Einstellung dazu in der Gesellschaft aus. Speziell in der Nachkriegszeit kam es zu einer harten Verfolgung und zahlreichen Verurteilungen aufgrund des §175. Bis 2017 kämpften die Opfer der Verfolgung für ihre Rehabilitation. Am 17. Juli 2017 trat schließlich das Gesetz zur strafrechtlichen Rehabilitierung der nach dem 8. Mai 1945 wegen einvernehmlicher homosexueller Handlungen verurteilten Personen StrRehaHomG in Kraft. 40-50 Jahre nach der Verurteilung kommt dies für die betroffenen allerdings sehr spät. Als Vorbestrafte hatten sie ein Leben lang mit einem eingeschränkten Zugang zum Arbeitsmarkt und entsprechend geringem Einkommen zu kämpfen. Trotzdem ist die Rehabilitierung ein wichtiger Schritt mit starker Symbolkraft.

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Harmonie und das Leben ihres Lebens, so wie sie es für richtig halten, blieb vielen Homosexuellen verwehrt

Homosexualität in Deutschland früher und heute

Die Gesetzelage hat sich in den letzen 25 Jahren verändert. Lesben und Schwule sind heute vor dem Gesetz gleich und haben nicht unter Benachteiligungen gegenüber Heterosexuellen zu leiden. Die Homosexualitäti in Deutschland ist heute, wie in allen anderen Ländern Europas straffrei und völlig normal. Der Weg bis zu diesem Punkt war lange und viele Homosexuelle, hauptsächlich Schwule, hatten ein Leben lang mit Unterdrückung und Benachteiligung zu kämpfen. Die konservativen Standpunkte der Menschen haben sich gelockert und man toleriert heute Schwule und Lesben als Teil der Bevölkerung. Allerdings gibt es einen großen Unterschied zwischen Tolerieren und Akzeptieren. Der Weg zum Akzeptieren ist in vielen Lebensbereichen noch weit.

Diskriminierung

Schwul wird auch heute noch als Schimpfwort verwendet. Während lesbische Frauen bei heterosexuellen Männern die Fantasie anregen, ist der Gedanke an schwule Sexualität für sie nicht nachvollziehbar. Die negative Wahrnehmung macht es vielen jungen Schwulen schwer, sich zu outen. In der öffentlichen Meinung überwiegt die Einstellung, dass gleichgeschlechtliche Paare keine Kinder adoptieren sollten. Die Argumentation, dass den Kindern die Bezugsperson des anderen Geschlechts fehlt, lässt die Tatsache, dass viele Frauen ihre Kinder ohne Vater erziehen, außer acht. In der Vorstellung der meisten Eltern bringt das Kind eines Tages einen Partner des anderen Geschlechts mit nach Haus. Die Vorstellung, dass der Sohn nicht die zukünftige Schwiegertochter, sondern einen jungen schwulen Mann mitbringt, ist unangenehm und befremdlich.

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Veranstaltungen wie der CSD mache auf die Homosexualität als Teil der Gesellschaft aufmerksam

Ein langer Weg

Auch wenn wir in Deutschland mittlerweile auf dem richtigen Weg sind und schon näher am Ziel sind, als noch vor 20 Jahren, ist die Akzeptanz der Homosexualität noch lange nicht Standard. Im Iran, Saudi-Arabien und dem Sudan, sowie einigen anderen Ländern und Regionen, steht die Todesstrafe auf Homosexualität. Strenge Gesetze in Russland machen Schwulen das Leben schwer und ermöglichen Diskriminierung. Neben der Homosexualität gibt es noch viele andere Themen, die gesellschaftliche Anerkennung und gesetzliche Rahmenbedingungen brauchen. Fragen rund um die Geschlechtsidentität sind für Betroffene ein großes Problem. Sieht man sich in einer Welt, die aus Männern und Frauen besteht in der falschen, beiden, oder keiner der beiden Gruppen, so ist das in vielerlei Hinsicht problematisch. Die Homosexualität ist keine Krankheit, keine Fehlleitung und auf keinen Fall ein Verbrechen. Es ist Zeit, sie vollständig in unsere Gesellschaft zu integrieren und die Berührungsängste abzulegen.